Aktuelles

03.08.2026 PM

Wie geht es mit der Zentralisierung der Carl-Benz-Schule weiter?


Bereits am 21. März 2022 hat der Gemeinderat Marxzell die Zentralisierung seiner Grundschule mit ihren Außenstellen in Burbach und Schielberg an den Standort Pfaffenrot beschlossen.

Was zügig vorangehen sollte, hatte bereits im Jahr 2023 einen ersten Dämpfer bekommen.

Am 22 Februar 2023 hatte die Baurechtsbehörde der Gemeinde nämlich mitgeteilt, dass für deren Planungen ein Bebauungsplan notwendig sei. Den dazu erforderlichen Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat dann mehrheitlich am  24. März 2025 gefasst.

Jetzt gibt es der Gemeindeverwaltung seit dem 16. Januar 2026 bekannte neue Hindernisse, über welche der Gemeinderat am 21. Juli 2026 unterrichtet wurde.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Gemeinde Marxzell mit Schreiben vom 8. Januar 2026 mitgeteilt, dass der für deren Grundschule notwendige „geringe“ Raumbedarf durch die Rückführung der Räume des sich im Gebäude befindlichen Kindergarten in schulische Nutzung gedeckt werden könne. Eine Förderung der geplanten Erweiterungsmaßnahme sei deshalb nicht möglich.

Aus Sicht der Landesbehörde bestehe wegen der  fremdgenutzten Schulräume kein weiterer Raumbedarf.

Bezüglich der beiden (in Burbach und Schielberg) vorhandenen Schulgebäude wäre seitens des Schulträgers auch mitzuteilen, wie diese nach Durchführung der schulorganisatorischen Maßnahme weiter verwendet werden sollen. Bei einer wirtschaftlichen Verwertung wäre zu prüfen, ob noch nicht abgeschriebene anteilige Schulbauförderungszuschüsse zurückzufordern sind.

Und nun?

Es seien weitergehendere Gespräche mit dem Regierungspräsidium nötig, so Bürgermeisterin Eisele.

Der Gemeinderat beschloss, deren Ergebnis abzuwarten.

Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Marxzell KW33/2026


Hinweis:
Weitere Artikel zu dem Themen Kindergarten, Schulen finden sie hier auf dieser Webseite unter der

Rubrik KiGa & Schule


21.07.2026 M+

Marxzell „unechte Teilortswahl“ - Zeit für Veränderung?


Die unechte Teilortswahl ist nach dem baden-württembergischen Kommunalrecht ein besonderes Wahlsystem, das von Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen für Gemeinderatswahlen  eingeführt werden kann. 

Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert die Festlegung einer bestimmten Anzahl von Sitzen jedem Ortsteil(= Wohnbezirk) eine bestimmte Anzahl von Vertretern/-innen im Gemeinderat, zu. Diese Sonderregelung sollte nach Eingemeindungen den einzugliedernden Ortsteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen eine Vertretung im Gemeinderat sichern.

Das Wahlsystem wird deshalb als unechte Teilortswahl bezeichnet, weil die Wahlberechtigten unabhängig von ihrem Wohnort Bewerber/-innen jeden Wohnbezirks wählen können.

In der Hauptsatzung (25.01.2021) wurden den Ortsteilen folgende Sitze zugeteilt: 

Pfaffenrot:8, Burbach:5, Schielberg/Frauenalb:4 Marxzell:1 Sitze.

Bei der Wahl in 2024, bei der die „Unechte Teilortswahl“ angewendet wurde, ist nur wegen diesem Wahlverfahren der Gemeinderat durch Ausgleichssitze auf 30 Sitze angewachsen Durch die „Unechte Teilortswahl“ ist das Wahlverfahren kompliziert und dadurch sehr fehleranfällig. Dieses Verfahren kann durch einfache Änderung der Hauptsatzung abgeschafft werden. Die Wahl zu den Ortschaftsräten ist dadurch nicht betroffen.

Das Motto der 50-Jahrfeier war „zusammen wachsen“.

Es ist nach 50 Jahren an der Zeit, darüber nachzudenken, ob wir nicht auch das Wahlverfahren vereinfachen sollten  und die Gemeinderäte in Zukunft -ohne Ortsproporz- aus gemeinsamen, einheitlichen Listen zu wählen. Es wäre ein Zeichen und auch eine Aufforderung die Gemeinde Marxzell zusammen weiter zu entwickeln und zu wachsen.

Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Marxzell KW30/2026