Aktuelles


21.07.2026 M+

Marxzell „unechte Teilortswahl“ - Zeit für Veränderung?


Die unechte Teilortswahl ist nach dem baden-württembergischen Kommunalrecht ein besonderes Wahlsystem, das von Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen für Gemeinderatswahlen  eingeführt werden kann. 

Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert die Festlegung einer bestimmten Anzahl von Sitzen jedem Ortsteil(= Wohnbezirk) eine bestimmte Anzahl von Vertretern/-innen im Gemeinderat, zu. Diese Sonderregelung sollte nach Eingemeindungen den einzugliedernden Ortsteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen eine Vertretung im Gemeinderat sichern.

Das Wahlsystem wird deshalb als unechte Teilortswahl bezeichnet, weil die Wahlberechtigten unabhängig von ihrem Wohnort Bewerber/-innen jeden Wohnbezirks wählen können.

In der Hauptsatzung (25.01.2021) wurden den Ortsteilen folgende Sitze zugeteilt: 

Pfaffenrot:8, Burbach:5, Schielberg/Frauenalb:4 Marxzell:1 Sitze.

Bei der Wahl in 2024, bei der die „Unechte Teilortswahl“ angewendet wurde, ist nur wegen diesem Wahlverfahren der Gemeinderat durch Ausgleichssitze auf 30 Sitze angewachsen Durch die „Unechte Teilortswahl“ ist das Wahlverfahren kompliziert und dadurch sehr fehleranfällig. Dieses Verfahren kann durch einfache Änderung der Hauptsatzung abgeschafft werden. Die Wahl zu den Ortschaftsräten ist dadurch nicht betroffen.

Das Motto der 50-Jahrfeier war „zusammen wachsen“.

Es ist nach 50 Jahren an der Zeit, darüber nachzudenken, ob wir nicht auch das Wahlverfahren vereinfachen sollten  und die Gemeinderäte in Zukunft -ohne Ortsproporz- aus gemeinsamen, einheitlichen Listen zu wählen. Es wäre ein Zeichen und auch eine Aufforderung die Gemeinde Marxzell zusammen weiter zu entwickeln und zu wachsen.

Veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Marxzell KW30/2026